Gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte?
Ja. Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Die Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet die jeweils gültige Gebührenordnung anzuwenden. In den Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten und ist daher gesondert zu berechnen. Auskunft zu der Gebührenordnung erteilt die jeweilige Tierärztekammer ihres Bundeslandes.