Schritt 1:
Begründung einer beitragsfreien, außerordentlichen Mitgliedschaft im Sinne der Vereinssatzung unserer berufsständischen Institution – sofern nicht schon vorhanden.
Einheitliche Abrechnung von Leistungen für Maßnahmen zur Tiergesundheit und Prophylaxe in der Tierseuchenbekämpfung (mit und ohne Beihilfezahlungen)
Alle tierärztlichen Leistungen, die im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung auf Grund einer allgemeinen öffentlich-rechtlichen Anordnung oder im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Verfahrens erbracht werden, sind direkt mit dem Auftraggeber im Sinne des §3 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nach den einfachen Gebührensätzen abzurechnen.
Zur Vereinfachung und zum Abbau des Verwaltungsaufwands in der laufenden Praxis unterstützt die TVS Münster die Tierärzteschaft bundesweit bei der einheitlichen Abrechnung dieser besonderen Maßnahmen.
GOT-gerechte, maßnahmen- und leistungsbezogene, einheitliche Abrechnungs-Formulare stehen unten zum Download bereit.
Abrechnungs-Formulare gemäß GOT