Abrechnung von Impfverrichtungen gegen die Blauzungenkrankheit
In Abstimmung und auf Empfehlung der Bayrischen Landestierärztekammer und dem bpt Landesverband Bayern unterstützt die TVS Münster die Tierärzteschaft aus Bayern bei der einheitlichen Abrechnung von Leistungen für Maßnahmen zur Tiergesundheit und Prophylaxe in der Tierseuchenbekämpfung.
Die Bayrische Tierseuchenkasse (BTSK) übernimmt ab 01.01.2010 die Kosten für den Impfstoff. Fahrtkosten, Bestandsgebühr, Impfbescheinigung und Impfgebühr gehen zu Lasten der Tierhalter. Ab sofort können Sie uns die Abrechnung der Impfverrichtungen gegen die Blauzungenkrankheit übertragen.
Tierärzte, die bisher noch nicht Mitglied unserer Verrechnungsstelle sind, erhalten die Möglichkeit diese Abrechnungen in Form einer beitragsfreien, außerordentlichen Mitgliedschaft abzuwickeln.
Nach Durchführung der Impfmaßnahmen ist zunächst der Impfstoffverbrauch im offiziellen Vordruck der BTSK (BTSK-Nachweisliste) einzutragen und durch Unterschrift des Tierhalters zu bestätigen. Die ausgefüllten Nachweislisten sind bei der zuständigen Veterinärbehörde einzureichen. Danach erfolgt die Abrechnung der Impfverrichtungen.